Das Arbeiten mit Sprengstoffen ist streng reglementiert. Jowenko ist im Besitz aller erforderlichen Anerkennungen und Genehmigungen.

Jowenko Explosieve Demolitie B.V hat die sogenannte Explo II-Anerkennung, um alle Arten von Sprengstoffen lagern, verwenden und verhandeln zu dürfen, gemäß Artikel 17 des niederländischen Gesetzes über Sprengstoffe für zivile Nutzung (Wet Explosieven voor Civiel Gebruik).

Jowenko Sprengarbeiten in Deutschland ist im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 7 des deutschen Sprengstoffgesetzes. Mit dieser Genehmigung ist der Umgang und Verkehr und Transport von Sprengstoffen in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet.

Der niederländische Arbeitsschutzbeschluss 4.8 schreibt vor, dass Arbeiten mit Sprengstoffen ausgeführt werden müssen von oder unter direkter Aufsicht von einem SKO-zertifizierten Sprengmeister. Jowenko verfügt über 7 zertifizierte Sprengmeister.
Für jedes Projekt wird ein umfangreicher, sehr detaillierter Sprengplan erstellt.

Die Sprengmeister von Jowenko sind auch im Besitz des deutschen Befähigungsscheins und des europäischen “Certificat for Shotfiring” von The European Federation of Explosive Engineers.

Die Befugnisse von Jowenko auf dem Gebiet von Sprengarbeiten sind:

  • Basissprengarbeiten

 

  • Gebäude und Hochbau

 

  • Unterwassersprengungen

 

  • Sprengen in warmen Massen

 

  • Elektrische Zündungssysteme

 

  • Nicht-elektrische Zündungssysteme

 

  • Elektronische Zündungen

Bezüglich des Transports von Sprengstoffen sind alle Mitarbeiter von Jowenko im Besitz eines ADR-Zertifikats mit Genehmigung für Stoffe der Klasse 1. Darüber hinaus verfügt Jowenko über einen eigenen Sicherheitsberater für Gefahrenstoffe.

Alle Unternehmen von Jowenko sind gemäß der Norm ISO-9001:2000 zertifiziert und entsprechen den neuesten niederländischen Sicherheitsvorschriften für das Bauwesen VCA*.